Nutzungsbestimmungen

Nutzungsbedingungen und Rechteübertragung (Content Submission)

Präambel Diese Nutzungsbedingungen regeln die Überlassung von Videoinhalten (Clips) durch den Nutzer (nachfolgend „Lizenzgeber“) an ClipRushGermany (nachfolgend „Lizenznehmer“).

§ 1 Teilnahmeberechtigung und Minderjährige

(1) Die Nutzung der Plattform und das Einreichen von Inhalten ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.
(2) Minderjährige Nutzer dürfen Inhalte nur mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung (Einwilligung) ihrer Erziehungsberechtigten einreichen.
(3) Der Lizenznehmer behält sich das Recht vor, jederzeit einen geeigneten Altersnachweis oder die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten anzufordern. Wird dieser Nachweis nicht zeitnah erbracht, ist der Lizenznehmer berechtigt, das Nutzerkonto zu sperren und die eingereichten Inhalte zu löschen.
(4) Der Lizenzgeber versichert mit der Anmeldung, dass die entsprechenden Altersvoraussetzungen erfüllt sind.

§ 2 Verifizierung und Zugang

(1) Um Inhalte einzureichen, muss sich der Lizenzgeber auf der Plattform mittels seines Twitch-Accounts authentifizieren („Twitch-Login“).
(2) Der Lizenzgeber versichert, dass er der rechtmäßige Inhaber des verknüpften Twitch-Accounts und aller darin enthaltenen Inhalte ist.

§ 3 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Mit der Einreichung oder Auswahl eines Clips überträgt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem Videomaterial.
(2) Die Rechteübertragung umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:

– das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung,
– das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung,
– das Recht zur kommerziellen Nutzung,
– das Recht zur Bewerbung (Advertising / Promotion),
– das Recht zur Bearbeitung, Veränderung, Kürzung, Montage, Synchronisation und sonstigen Umgestaltung,
– das Recht zur satirischen, humoristischen oder ironischen Nutzung, einschließlich des Sich-Lustig-Machens über die Inhalte oder dargestellten Personen,

das Recht zur Nutzung auf YouTube sowie allen weiteren Plattformen, sozialen Netzwerken und Medien, auch zukünftig entstehenden.

(3) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder Unterlizenzen zu erteilen.
(4) Verzicht auf Werkschutz: Der Lizenzgeber ist sich bewusst, dass die Inhalte auf der Plattform des Lizenznehmers humoristisch, satirisch oder kritisch aufgearbeitet werden („Roasting“). Der Lizenzgeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Inhalte auch in einer Weise bearbeitet werden dürfen, die nach § 14 UrhG als Entstellung oder Beeinträchtigung angesehen werden könnte, solange der Kerngehalt des Videos nicht zu einer strafrechtlich relevanten Verleumdung führt.
(5) Der Lizenzgeber verzichtet in diesem Zusammenhang im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen auf die Ausübung seines Urheberpersönlichkeitsrechts. Er stimmt zu, dass die Belustigung, Satire oder zugespitzte Kommentierung Teil des Konzeptes ist und keine Verletzung seiner geistigen oder persönlichen Interessen darstellt.

§ 4 Unentgeltlichkeit und Verzicht auf Vergütung

(1) Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß § 3 erfolgt unentgeltlich.
(2) Der Lizenzgeber erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass er keinerlei Anspruch auf eine finanzielle Vergütung hat. Dies gilt insbesondere für:

– Beteiligungen an Werbeeinnahmen (z. B. YouTube AdSense, Monetarisierung),
– Einnahmen aus Sponsorings, Placements oder Merchandise, die im Zusammenhang mit den Inhalten stehen,
– Lizenzgebühren oder sonstige pauschale Zahlungen.

(3) Der Lizenzgeber akzeptiert, dass die Veröffentlichung und die damit verbundene Steigerung seiner Bekanntheit („Exposure“) auf der Plattform des Lizenznehmers als alleinige Gegenleistung für die Rechteübertragung gilt.

§ 5 Verzicht auf Urheberrechtsmaßnahmen (No-Strike-Agreement)

(1) Da der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die umfassenden Nutzungsrechte gemäß § 3 eingeräumt hat, verpflichtet er sich ausdrücklich, keine urheberrechtlichen Maßnahmen (wie z. B. „Copyright Strikes“, „Content ID Claims“ oder DMCA-Takedowns) gegen die Veröffentlichung der eingereichten Inhalte durch den Lizenznehmer oder dessen Partner auf YouTube oder anderen Plattformen einzuleiten.
(2) Der Lizenzgeber garantiert, dass er keine Dritten (z. B. Multi-Channel-Networks oder Verwertungsgesellschaften) beauftragt hat oder beauftragen wird, die solche Maßnahmen gegen die eingereichten Inhalte durchführen könnten.

§ 6 Haftung und Schadensersatz bei Zuwiderhandlung

(1) Sollte der Lizenzgeber entgegen der Vereinbarung in § 5 einen Copyright Strike oder eine ähnliche Sperrung veranlassen, ist der Lizenznehmer berechtigt, den daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.
(2) Zum erstattungsfähigen Schaden zählen insbesondere:

– Verdienstausfälle,
– entgangene Werbeeinnahmen (z.B. AdSense),
– Kosten für Rechtsberatung und -verfolgung,
– Schäden durch Kanal-Einschränkungen oder -Sperrungen,
– Image- oder Reichweitenschäden.

§ 7 Garantie der Rechteinhaberschaft und Freistellung

(1) Der Lizenzgeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den eingereichten Clips verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind (z. B. Musikrechte, Rechte abgebildeter Personen, Rechte anderer Game-Publisher).
(2) Rechte Dritter im Clip: Der Lizenzgeber versichert ausdrücklich, dass er die Einwilligung aller im Video sichtbaren oder hörbaren Personen eingeholt hat. Dies umfasst insbesondere:

– Stimmen anderer Personen im Voice-Chat (z. B. Discord, Teamspeak, In-Game-Chat).
– Abbildungen anderer Personen (z. B. Facecams von Mitspielern, Personen im Hintergrund bei IRL-Streams).

(3) Sollten Dritte Ansprüche gegen den Lizenznehmer geltend machen (z. B. wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechtsverletzungen durch Musik oder der Vertraulichkeit des Wortes), weil deren Einwilligung fehlte oder Rechte ungeklärt waren, stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmer von sämtlichen daraus resultierenden Kosten und Schadensersatzforderungen vollumfänglich frei.

§ 8 Laufzeit, Kündigung und Fortbestand der Rechte

(1) Der Lizenzgeber kann sein Nutzerkonto auf der Plattform jederzeit löschen bzw. die Verbindung zum Twitch-Konto trennen.
(2) Fortgeltung für bereits genutzte Inhalte: Die Kündigung des Kontos hat keine Auswirkungen auf die Rechte an Inhalten, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits durch den Lizenznehmer veröffentlicht, bearbeitet oder in Produktion gegeben wurden. Die gemäß § 3 eingeräumten Rechte an diesen Inhalten bleiben unwiderruflich und dauerhaft bestehen.
(3) Ein Rückruf der Nutzungsrechte für bereits veröffentlichtes Material ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein zwingender gesetzlicher Grund vor, der vertraglich nicht abbedungen werden kann.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.